6. Notwendige Maßnahmen
Notwendige Reaktionen auf den Einsatz von Urangeschossen.
| Bitte beachten Sie, dass in der Web-Version die Hochziffern der Anmerkungen / Quellangaben nicht angezeigt werden. Für korrekte Hochziffern und Quellenangaben laden Sie sich die komplette Dokumentation kostenlos herunter. |
Angesichts der äußerst gravierenden Folgen des Einsatzes von Urangeschossen haben sich zahlreiche internationale Akteure und Institutionen in eindeutiger Weise gegen diese Waffen gewandt und eine Vielzahl von dringend einzuleitenden Maßnahmen gefordert.
So hat ein Team irakischer Forscher und Ärzte dringend angemahnt, dass die Besatzungsmächte im Irak Vertretern des Umweltprogramms für die Vereinten Nationen (UNEP) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erlauben sollen, ein umfassendes Untersuchungsprogramm im Irak durchzuführen, um die Schäden an der menschlichen Gesundheit sowie an der Umwelt, die durch diese Waffen seit 1991 verursacht wurden, feststellen zu können sowie der irakischen Bevölkerung und den Kindern zu helfen, mit den Folgen der durch DU verursachten gesundheitlichen Schäden fertig zu werden.
Denn:
- (...) „die Besatzungsmächte im Irak verleugneten und verschleierten vorsätzlich die Arten, Einsatzorte und Mengen von Waffen, die verwendet wurden (...)
- Die Besatzungsmächte verboten dem Umweltprogramm für die Vereinten Nationen (UNEP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und anderen internationalen Agenturen, irgendwelche Untersuchungsprogramme durchzuführen, um die Gesundheitsrisiken bezüglich dieser radioaktiven Schadstoffe gegenüber der irakischen Bevölkerung aufzudecken.
(...)
- Forschungsprogramme und Geländeuntersuchungen haben zweifelsfrei bewiesen, dass das Vorhandensein von DU in Beziehung zu setzen ist mit der radioaktiven Kontamination im größten Teil des Irak (außer in der nördlichen Region des Kurdestan).
- Veröffentlichte epidemiologische Studien in Basra stellen eine eindeutige Korrelation zwischen der Belastung mit radioaktiver Niedrigstrahlung auf Grund von DU und der vielfältigen Zunahme von bösartigen Tumoren, genetischen Deformationen und vielfachen Missbildungen in Gebieten her, die nachweislich mit DU kontaminiert wurden.“
-
In einer am 19. Juni 2004 in Berlin verabschiedeten Stellungnahme von Sachverständigen, Ärzten und Wissenschaftlern über die Folgen des Einsatzes von Uranmunition wird in diesem Sinne gefordert, dass insbesondere die offiziellen US-amerikanischen und die britischen Stellen ihre Blockade- und Vertuschungspolitik aufgeben.
Die Bandbreite der insgesamt notwendigen Maßnahmen verdeutlicht eine im Jahr 2000 vom Antidiskriminierungsnetzwerk MSD e.V. (Berlin) formulierte und von vielen Friedensgruppen getragene Resolution. Diese verweist noch einmal auf die immense Halbwertzeit von Uran (4,5 Milliarden Jahre), die langfristige Bildung radiologisch gefährlicher Zerfallsprodukte des Urans und die damit verbundene chemische und radiologische Toxizität von abgereichertem Uran wie auch seiner Verbindungen, die vorhersehbar nachhaltige Schäden für Mensch, Tier, Pflanze und die ökologischen Kreisläufe erzeuge.
Mit Blick auf die militärische Verwendung von DU wird betont, dass diese vielfältig gegen gültiges humanitäres Völkerrecht verstößt, u.a. den Grundsatz der nicht unbeschränkten Wahl von Kriegsmitteln und -methoden (Art. 22 Haager Landkriegsordnung HLKO), gegen Art. 35 Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen (ZP I), das Verbot der Verursachung unnötiger Leiden und überflüssiger Verletzungen (Art. 23 Abs. 1 e HLKO; Art. 35 Abs. 2 ZP I), gegen den Grundsatz der unterschiedslosen Kriegsführung (Art. 51 Abs. 4 c und 5 b ZP I) sowie der Anwendung von Giftwaffen (Art. 23 Abs. 1 a HLKO). Die Erklärung erinnert zudem daran, dass Einsatz und Gebrauch von DU gültigen Grundsätzen des internationalen Umwelt- und Menschenrechtsschutzes zuwiderläuft und sich – wie in Resolution 1996/16 der UN-Menschenrechts-Unter-Kommission festgestellt wird – gegen das Recht auf Leben richten. Auf dieser Grundlage werden gefordert:
1) Ächtung von Verwendung, Entwicklung, Produktion, Transport, Lagerung und Besitz von DU-Munition und DU-Panzerung sowie jeglicher weiteren militärischen DU-Nutzung;
2) Medizinische Versorgung aller DU-Opfer, insbesondere der Kinder;
3) Vernichtung aller DU-Munitions- und -Kriegsgerätebestände und sichere Endlagerung des Urans in stabiler chemischer Verbindung;
4) Verbot der zivilen Nutzung von DU wegen der zukünftigen oder bereits eingetretenen Freisetzung von Uran und seinen Verbindungen bei Unfällen;
5) Dekontamination aller DU-verseuchten militärischen und zivilen Geräte;
6) Dekontamination aller DU-verseuchten Gebiete. Hierzu gehören neben Kriegsschauplätzen auch militärische Übungsplätze und sonstige Einsatzgebiete;
7) Umwandlung der weltweit etwa 2-3 Millionen Tonnen DU in Form von chemisch nicht hinreichend stabilem Uranhexafluorid in das stabile Uranoxid und dessen sichere Endlagerung;
8) Ahndung von militärischer DU-Anwendung als Kriegsverbrechen (gemäß Art. 85 Abs. 3 b ZP I Art. 6 b IMT-Statut; Art. 2 c, 3 a und b ICTY-Statut; Art. 8 Abs. 2 b Rom-Statut);
9) Beseitigung der Folgeschäden von DU-Anwendung gemäß allgemeinen (Völker)rechtlichen Haftungsgrundsätzen;
10)
Schaffung eines Zentrums zur weltweiten Dokumentation aller DU-verseuchten Gebiete, insbesondere der Kriegsschauplätze, militärischen Übungsplätze, Unfallstellen.
In eine sehr ähnliche Richtung geht die International Petition der ICBUW (Internationale Koalition für ein Verbot von Atomwaffen), die zudem explizit einen sofortigen Stopp des Einsatzes von Uranwaffen, Gesundheitserhebungen bei den Opfern von Uranwaffen und Umweltuntersuchungen in den betroffenen Gebieten sowie – neben der medizinischen Behandlung – die Entschädigung der Opfer von Uranwaffen fordert und den Vertragsentwurf für eine entsprechende Konvention vorbereitet hat ( www.bandepleteduranium.org).
Angesichts der – von der Subkommission der UN-Menschenrechtskommission mehrfach festgestellten – Unvereinbarkeit der Verwendung von Uranmunition mit dem bestehenden Völkerrecht und den Menschenrechten wächst weltweit die Unterstützung für ein Abkommen zur Ächtung von Uranwaffen. Im Jahr 2006 hat das Europäische Parlament seine drei früheren Aufrufe für ein Moratorium dadurch bekräftigt, dass es zur Einführung eines totalen Verbots aufrief, in dem Uranwaffen zusammen mit weißem Phosphor als inhuman eingestuft wurden. In den Vereinigten Staaten hat die zunehmende Sorge um die gesundheitlichen Folgen von Uranmunition einzelne Bundesstaaten dazu veranlasst, Testverfahren für heimkehrende Soldaten einzuführen. Ein wichtiges politisches Signal stellt zudem die einstimmig getroffene Entscheidung der nationalen Verteidigungskommission des belgischen Parlaments dar, die am 7. März 2007 übereinkam, den Einsatz von Munition und Panzerplatten aus abgereichertem Uran auf belgischem Territorium zu verbieten. Dieses Verbot umfasst die Herstellung, den Einsatz, die Lagerung, den Verkauf, die Anschaffung, die Lieferung und den Transit dieser Waffensysteme.
Mit über 80 Mitgliedorganisationen weltweit bietet die ICBUW die bisher beste Möglichkeit, um ein globales Anwendungsverbot von allen Arten von Uranwaffen zu erreichen. Mit der Verbreitung eines Konventionsentwurfs für eine Ächtung von Uranwaffen folgt die ICBUW dem erfolgreichen Beispiel der internationalen Kampagne zur Ächtung von Landminen. Dazu ist eine breite Mobilisierung notwendig, mit der die Informationsarbeit intensiviert und auf die politischen Entscheidungsebenen Einfluss genommen werden kann. ICBUW fordert daher dazu auf,
- an die Parlamentsmitglieder und Verteidigungsminister zu schreiben und die Besorgnis bzgl. der Uranwaffen mitzuteilen,
- Kontakt mit der ICBUW aufzunehmen, um weitere Informationen zu erhalten,
- Veranstaltungen zu organisieren, um Spenden für die Unterstützung der ICBUW zu sammeln,
- die unabhängige Forschung zu den Auswirkungen der Uranmunition zu unterstützen;
- im Internet die Petition für eine internationale Ächtung der Uranmunition zu unterzeichnen (www.icbuw.org).
Kontakt: ICBUW (internationales Büro), Bridge 5 Mill, 22a Beswick Street, Ancoats,
Manchester, United Kingdom, M4 7HR
|